Zunächst einmal bin ich generell kein Freund davon, wenn irgend eine Regierung versucht, Dinge aus Wikipedia oder verwandten Projekten löschen zu lassen. Mir fehlt in diesem Artikel eine Liste, welche Inhalte von der russischen Regierung beanstandet werden; dem Vorgängerartikel zufolge geht es möglicherweise (zumindest unter anderem) um eine Durchsetzung von Sprachregelungen zu "russischem Einmarsch", "Krieg", "Spezialoperation" und so weiter. So eine Einflussnahme ist natürlich ohne wenn und aber abzulehnen.
Etwas merkwürdig finde ich aber das Abstellen des Wikimedia-Juristen auf "Meinungsäußerung". Damit meine ich folgendes: Wikipedia ist sehr stolz darauf, sich nicht mit "Meinungen" zu befassen, sondern mit belegbaren Fakten. Wenn überhaupt "Meinungen" wiedergegeben werden sollen, dann nur als attributierte Darstellung des belegbaren Fakts einer zum Beispiel für einen öffentlichen Diskurs relevanten Meinungsäußerung einer relevanten Institution oder Person.
Es kann durchaus rechtlich geboten sein, und wird auch regelmäßig praktiziert, "Meinungen" aus Wikipedia (einschließlich Bearbeitungshistorie) zu löschen - zum Beispiel dann, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass diese eine Üble Nachrede oder eine Verleumdung gegen lebende Personen darstellen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_%C3%BCber_lebende_Personen
Insofern hätte ich es überzeugender gefunden, hätte der Sprecher den Versuch der russischen Regierungen kritisiert, belegte Fakten zu unterdrücken, und nicht "Meinungen"; auf unbelegte Meinungen zum Ukraine-Krieg kann ich nämlich gut verzichten, auch auf die, die aus dem Westen kommen. Aber vielleicht war das einfach nur eine ungeschickte Formulierung, die sich daraus ergibt dass der Rechtsbegriff der "freien Meinungsäußerung" sich nicht besonders gut mit Wikipedias Definition von "Fakten vs. Meinungen" deckt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.11.2022 10:42).