Ginge es den Schweden wirklich nur um eine formal juristische
Befragung, so bestünde sicherlich auch das Rechtsmittel ihm Freies
Geleit zu gewähren.
Möchte man dies nicht tun, stinkt die Sache zum Himmel.
Befragung, so bestünde sicherlich auch das Rechtsmittel ihm Freies
Geleit zu gewähren.
Möchte man dies nicht tun, stinkt die Sache zum Himmel.