dass die Springer-Dreckspresse Polizisten besticht, um an
Informationen zu gelangen. Das aber ist eindeutig nicht von der
Pressefreiheit gedeckt. Zumal ja sogar schon Informationen an die
Öffentlichkeit gelangt sind, die die Polizeiarbeit anschließend
behindert oder vereitelt haben (ein Rockerclub löste sich kurz vor
einer Durchsuchung auf).
Informationen zu gelangen. Das aber ist eindeutig nicht von der
Pressefreiheit gedeckt. Zumal ja sogar schon Informationen an die
Öffentlichkeit gelangt sind, die die Polizeiarbeit anschließend
behindert oder vereitelt haben (ein Rockerclub löste sich kurz vor
einer Durchsuchung auf).