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mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.2006

Bevor überhaupt ernsthaft darüber diskutiert werden kann...

... müssen erstmal belegbare Zahlen und handfeste Fakten auf den
Tisch. Nicht immer nur so ein BlaBla wie:
"Die Zahl der Angebote im Netz hat massiv zugenommen. Da geht es um
widerliche Darstellungen. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein
vergewaltigtes Kind. Und jedes missbrauchte Kind ist eines zu viel."

Auf sowas kann man doch kein Gesetz begründen, zumal, wenn es ein
elementares Grundrecht beschneidet!

(Ich bin mal so frei, meinen Beitrag aus dem alten Forum hier hin zu
kopieren.)

Wenn das BKA wirklich eine lange Liste mit eindeutig illegalen
Websites hat, was machen sie (bisher und zukünftig) damit, außer sie
als Grundlage für die Sperrlisten zu benutzen?

Hat man diese Liste schon einer zuständigen Staatsanwaltschaft
zukommen lassen?
(Ansonsten macht man sich ja sogar strafbar.)

Wie lange dauert es gewöhnlich, bis die Staatsanwaltschaft bzw. ein
richterlicher Beschluss eine Entfernung der Inhalte aus dem Internet
erreicht?
(Ich gehe mal davon aus, dass das zumindest in Deutschand, der EU,
den USA und anderen eng verbündeten Rechtsstaaten kein Problem
darstellen dürfte.)

Wie oft kommt es vor, dass es trotzdem gar nicht, bzw. nicht in
annehmbaren Zeiträumen, möglich ist, die Inhalte zu entfernen?

Woran scheitert es in diesen Fällen? An dem jeweiligen Hoster? An den
ausländischen Strafverfolgungsbehörden? An der unterschiedlichen
Gesetzeslage?

Welche Länder sind es z.B., die die Kooperation mit unserer Justiz
verweigern?

Was wird gegen diese Länder unternommen?
Wird diplomatischer Druck ausgeübt? Gibt es z.B. von Seiten
Deutschlands und der EU Wirtschaftsembargos? Wird das Thema bei der
UN angesprochen, um eine internationale Verurteilung dieser
menschenrechtsmissachtenden Staaten zu erreichen? usw.

...

Wie lang ist diese Sperrliste und wie setzt sie sich zusammen?
Wieviel davon ist z.B. wirklich kommerzieller KiPo-Handel, bei dem
die Zensur-Begründung zumindest theoretisch greifen könnte, und nicht
nur irgendwelche gratis verteilen Scans aus 70er-Jahre-FKK-Magazinen?

Gibt es Schätzungen über die Geldsummen, die man (eine technische
Wirksamkeit der Sperren mal vorrausgesetz) mittels der Internetzensur
den KiPo-Händlern zu entziehen hofft?

Gibt es Zahlen darüber, um wie viel die professionelle
KiPo-Produktion durch die schon seit Jahren in anderen Staaten
praktizierten Sperren zurückgegangen ist?

Was für Kontrollinstanzen sind vorgesehen?
Wenn man die Sperrlisten schon nicht veröffentlichen will (weil man
offensichtlich selbst weis, wie einfach die Sperren zu umgehen
wären), dann muss es doch zumindest eine unabhängige Kontrollinstanz
geben. Vielleicht ein Parlamentsausschuss, wie bei den Geheimdiensten
oder der Bundeswehr?

...

Ich hoffe, all das und mehr kommt heute im Bundestag zur Sprache.
Wenn selbst mir als Laien sofort so viele Fragen zu diesem Thema
einfallen, die unbedingt beantwortet werden müssten, bevor man
überhaupt über ein Zensurgesetz oder eine außergesetzliche
Vertragsregelung diskutieren kann, dann müssten die Politprofis und
meist studierten Juristen doch noch viel mehr Klärungsbedarf haben.

(Ach was. ich mache mir selbst etwas vor. Solche Fragen hätte man
z.B. auch bei der VDS stellen müssen, aber nichts ist passiert. Es
wurde einfach abgenickt.)


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