amfb schrieb am 14. Juni 2012 13:50
> Nachdem ja seinerzeit die "Hamburger Erklärung" unter anderem vom
> Heiseverlag unterschrieben wurde und im Netz eher diffuse
> Nichtaussagen kursieren, fände ich eine klare (!) Stellungnahme gar
> nicht mal so schlecht.
>
> Ich verlinke mal hier auf Martin Webers Anfrage
>
> > https://plus.google.com/103590951477257093370/posts/SCbs8vqjUCT
Nur mal kurz aus dem Urlaub eingeworfen: Darauf gibt es eine Antwort
der Verlagsleitung.
http://webermartin.net/blog/offener-brief-an-den-heise-verlag-bezuegl
ich-des-leistungsschutzrechtes/
Eigentlich gibt es dem immer noch nichts hinzuzusetzen, Und, was
Alfons Schräder in seiner Antwort ja auch betont, es mag allgemein zu
solchen Themen durchaus unterschiedliche Haltungen innerhalb des
Verlags geben.
Grundsätzlich aber halten wir, unabhängig von allen ökonomischen,
betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für
elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkungen und
des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls
gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wer die
Freiheiten und Möglichkeiten, die das Internet bietet, aus
partikularistischem Intersse einschränken möchte, muss sich anderswo
um Unterstützung bemühen.
Eine persönliche Anmerkung, ohne Relevanz für den Verlag: Mir ist
schleierhaft, wie eine Position wie die von Christoph Keese des
Springer-Verlags im Verlegerverband überhaupt ernsthaft in Erwägung
gezogen werden kann. Das aber müssen die Verbandsfunktionäre unter
sich ausmachen. Ich bin weder Verleger noch Funktionär noch
Justiziar.
cu.jk
PS.: Und jetzt widme ich wieder den Unaufgeregtheiten einer
entspannenden Nicht-Betätigung in erholsamer Umgebung.
> Nachdem ja seinerzeit die "Hamburger Erklärung" unter anderem vom
> Heiseverlag unterschrieben wurde und im Netz eher diffuse
> Nichtaussagen kursieren, fände ich eine klare (!) Stellungnahme gar
> nicht mal so schlecht.
>
> Ich verlinke mal hier auf Martin Webers Anfrage
>
> > https://plus.google.com/103590951477257093370/posts/SCbs8vqjUCT
Nur mal kurz aus dem Urlaub eingeworfen: Darauf gibt es eine Antwort
der Verlagsleitung.
http://webermartin.net/blog/offener-brief-an-den-heise-verlag-bezuegl
ich-des-leistungsschutzrechtes/
Eigentlich gibt es dem immer noch nichts hinzuzusetzen, Und, was
Alfons Schräder in seiner Antwort ja auch betont, es mag allgemein zu
solchen Themen durchaus unterschiedliche Haltungen innerhalb des
Verlags geben.
Grundsätzlich aber halten wir, unabhängig von allen ökonomischen,
betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für
elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkungen und
des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls
gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wer die
Freiheiten und Möglichkeiten, die das Internet bietet, aus
partikularistischem Intersse einschränken möchte, muss sich anderswo
um Unterstützung bemühen.
Eine persönliche Anmerkung, ohne Relevanz für den Verlag: Mir ist
schleierhaft, wie eine Position wie die von Christoph Keese des
Springer-Verlags im Verlegerverband überhaupt ernsthaft in Erwägung
gezogen werden kann. Das aber müssen die Verbandsfunktionäre unter
sich ausmachen. Ich bin weder Verleger noch Funktionär noch
Justiziar.
cu.jk
PS.: Und jetzt widme ich wieder den Unaufgeregtheiten einer
entspannenden Nicht-Betätigung in erholsamer Umgebung.