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  • Milllka

16 Beiträge seit 12.01.2007

Gesetzestext schon gelesen?

Hat jemand überhaupt den geänderten Text gelesen?

Wenn ich nur folgendes lese (Zitat aus dem Bericht des
Hauptausschusses NRW):
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD
14/3045

"Der Verfassungsschutz kann in ein System nur dann eindringen, wenn
sein Betreiber "online", das heißt an das Internet aktiv
angeschlossen ist. Er öffnet sein System also derart, dass er selbst
den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde
ermöglicht; er … insoweit aus seiner Intimsphäre also "heraus" -
damit dürfte  auch ein Eingriff in den durch Artikel 1 GG geschützten
Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung regelmäßig
ausscheiden."
Solche Leute sitzen im Hauptusschuss!!!

Mich wundert's aber, dass trotz einiger Stimmen gegen die
Online-Durchsuchungen im gleichen Ausschuss, Gesetzentwurf doch ohne
Änderungn angenommen wurde.

Ich finde es einfach zum Lachen, wenn solche "Profis" über Dinge
diskutieren, die sich nicht verstehen.
Die Kosten der neuen Software sollen auf 200.000 € begrenzt
bleiben???
Zitat aus dem Gesetzentwurf
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD
14/2211

"Alternativen: keine
Kosten: keine
Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der
Gemeinden und
Gemeindeverbände: Keine.
Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten
Haushalte :Keine."

Hä??!!

Ene Lachnummer, dieser Gesetz.
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