Hallo zusammen,
ich bin unterdessen per Mail mehrfach aufgefordert worden, zu den
hier aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Ich mache das ungern,
weil es sich um ein zum Teil noch schwebendes Verfahren handelt und
weil m. E. die Zeit zu schade für diese Angelegenheit ist, will aber
die Antworten nicht schuldig bleiben:
1) Es ist zu unterscheiden zwischen Nachrichtenagenturen und
Pressediensten: Nachrichtenagenturen erbringen eine journalistische
Dienstleistung. Pressedienste besorgen lediglich die Verbreitung von
Bekanntmachungen ihrer Kunden - gewöhnlich ohne Prüfung und
heutzutage oftmals automatisiert. Meines Wissens hat keine
Nachrichtenagentur die Bekanntmachungen der Firma Nutzwerk
verbreitet. Würde ein Presseorgan diese Texte als eigene Meldungen
verbreiten, wäre das alles andere als seriös.
2) Heise hat mit Anwaltsschreiben einige Pressedienste aufgefordert,
die Verbreitung der Bekanntmachungen der Firma Nutzwerk zu
unterlassen, die falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Es handelte
sich dabei nicht um (kostenflichtige) Abmahnungen im üblichen und
rechtlichen Sinn. Die Pressedienste wurden nur von den falschen
Tatsachenbehauptungen in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, diese
nicht weiter zu verbreiten.
3) Das Rechtsmittel der Abmahnung haben wir noch nie angegriffen -
das wäre m. E. auch falsch -, sondern allenfalls den Missbrauch
dieses Rechtsmittels.
4) In der Sache geht es bei dieser neuerlichen Kampagne um eine
weitere Verleumdung, die sich allenfalls noch mit mangelndem
Textverständnis entschuldigen lässt. Die Ankündigung rechtlicher
Schritte, die in Tat "eingeleitet" worden waren, ist in die falsche
Interpretation umgemünzt worden, es seien zu diesem Zeitpunkt bereits
Strafanzeigen _erstattet_ gewesen - um dann denjenigen, der die
zutreffende Erklärung abgegeben hat, der Lüge zu bezichtigen.
5) Richtig ist, dass Heise im Januar eine Strafanzeige gestellt hat,
die inzwischen auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig
ist. Außerdem haben Heise und weitere betroffene Personen mehrere
einstweilige Verfügungen gegen Nutzwerk erwirkt. Weitere Verfahren
sind derzeit bei Gericht anhängig. Die erste einstweilige Verfügung
des Heise Zeitschriften Verlags hat Nutzwerk bereits als bindend
anerkannt und damit auf Rechtsmittel in der Sache verzichtet.
Weiterhin hat Nutzwerk gegenüber einem Mitarbeiter von Heise eine
Unterlassungserklärung abgegeben.
6) Zivilrechtliche Schritte von Nutzwerk gegen Heise sind mir
hingegen nicht bekannt - obwohl doch der gesetzliche
Gegendarstellungsanspruch leicht durchzusetzen ist. Die einschlägige
gesetzliche Regelung lautet: "(3) Für die Durchsetzung des vergeblich
geltend gemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche
Rechtsweg gegeben. Auf dieses Verfahren sind die Vorschriften der
Zivilprozeßordnung über das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen
Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs
braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. Ein Verfahren zur
Hauptsache findet nicht statt." (§10, Abs. 3,
Mediendienstestaatsvertrag).
Grüße
Christian Persson
heise online
ich bin unterdessen per Mail mehrfach aufgefordert worden, zu den
hier aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Ich mache das ungern,
weil es sich um ein zum Teil noch schwebendes Verfahren handelt und
weil m. E. die Zeit zu schade für diese Angelegenheit ist, will aber
die Antworten nicht schuldig bleiben:
1) Es ist zu unterscheiden zwischen Nachrichtenagenturen und
Pressediensten: Nachrichtenagenturen erbringen eine journalistische
Dienstleistung. Pressedienste besorgen lediglich die Verbreitung von
Bekanntmachungen ihrer Kunden - gewöhnlich ohne Prüfung und
heutzutage oftmals automatisiert. Meines Wissens hat keine
Nachrichtenagentur die Bekanntmachungen der Firma Nutzwerk
verbreitet. Würde ein Presseorgan diese Texte als eigene Meldungen
verbreiten, wäre das alles andere als seriös.
2) Heise hat mit Anwaltsschreiben einige Pressedienste aufgefordert,
die Verbreitung der Bekanntmachungen der Firma Nutzwerk zu
unterlassen, die falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Es handelte
sich dabei nicht um (kostenflichtige) Abmahnungen im üblichen und
rechtlichen Sinn. Die Pressedienste wurden nur von den falschen
Tatsachenbehauptungen in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, diese
nicht weiter zu verbreiten.
3) Das Rechtsmittel der Abmahnung haben wir noch nie angegriffen -
das wäre m. E. auch falsch -, sondern allenfalls den Missbrauch
dieses Rechtsmittels.
4) In der Sache geht es bei dieser neuerlichen Kampagne um eine
weitere Verleumdung, die sich allenfalls noch mit mangelndem
Textverständnis entschuldigen lässt. Die Ankündigung rechtlicher
Schritte, die in Tat "eingeleitet" worden waren, ist in die falsche
Interpretation umgemünzt worden, es seien zu diesem Zeitpunkt bereits
Strafanzeigen _erstattet_ gewesen - um dann denjenigen, der die
zutreffende Erklärung abgegeben hat, der Lüge zu bezichtigen.
5) Richtig ist, dass Heise im Januar eine Strafanzeige gestellt hat,
die inzwischen auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig
ist. Außerdem haben Heise und weitere betroffene Personen mehrere
einstweilige Verfügungen gegen Nutzwerk erwirkt. Weitere Verfahren
sind derzeit bei Gericht anhängig. Die erste einstweilige Verfügung
des Heise Zeitschriften Verlags hat Nutzwerk bereits als bindend
anerkannt und damit auf Rechtsmittel in der Sache verzichtet.
Weiterhin hat Nutzwerk gegenüber einem Mitarbeiter von Heise eine
Unterlassungserklärung abgegeben.
6) Zivilrechtliche Schritte von Nutzwerk gegen Heise sind mir
hingegen nicht bekannt - obwohl doch der gesetzliche
Gegendarstellungsanspruch leicht durchzusetzen ist. Die einschlägige
gesetzliche Regelung lautet: "(3) Für die Durchsetzung des vergeblich
geltend gemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche
Rechtsweg gegeben. Auf dieses Verfahren sind die Vorschriften der
Zivilprozeßordnung über das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen
Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs
braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. Ein Verfahren zur
Hauptsache findet nicht statt." (§10, Abs. 3,
Mediendienstestaatsvertrag).
Grüße
Christian Persson
heise online