Abgas-Skandal: Klage gegen Audi vor dem BGH erfolgreich

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Audi einige TDI-Käufer entschädigen muss. Juristisch abgeschlossen ist der Skandal damit noch immer nicht.

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(Bild: Pillau)

Von
  • Martin Franz
  • mit Material der dpa

Kläger haben erstmals vor dem höchsten deutschen Zivilgericht Schadenersatz von Audi erstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München, das den Audi-Käufern das geforderte Geld weitgehend zugesprochen hatte. (Az. VII ZR 238/20 u.a.)

Die Richter in München waren der Auffassung, dass Audi seine Kunden arglistig getäuscht habe. Es scheine ausgeschlossen, dass der Dieselmotor ohne eigene Prüfung und Kenntnis der wesentlichen Merkmale quasi blind eingebaut worden sei. Gegen diese Urteile hatte Audi Revision eingelegt – vergeblich.

Der Dieselmotor mit der internen Bezeichnung EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, aber auch in verschiedenen Modellen von Audi eingebaut. In zwei früheren Fällen hatte der BGH konkrete Anhaltspunkte dafür vermisst, dass bei Audi jemand von der illegalen Abgastechnik wusste. Das OLG München war dagegen zu der Überzeugung gelangt, dass es undenkbar sei, dass nicht mindestens ein Audi-Verantwortlicher davon Kenntnis hatte. Die BGH-Richterinnen und -Richter beanstandeten zwar etliche Fehler, sahen sich im Ergebnis aber an die Einschätzung des Oberlandesgerichts gebunden. Damit sind die vier Urteile rechtskräftig.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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Die meisten Betroffenen haben nicht gegen Audi, sondern gegen VW geklagt. Auf diesem Weg waren Schadenersatz-Ansprüche deutlich einfacher durchzusetzen. Nach Auskunft von Audi gibt es derzeit noch eine niedrige vierstellige Zahl offener Verfahren. Nicht alle Fälle seien aber mit den nun entschiedenen vergleichbar.

Mehr als sechs Jahre nach der Veröffentlichung des Betrugs ist die Angelegenheit für den Volkswagen-Konzern juristisch noch immer nicht komplett aufgearbeitet. Bei der Konzernmarke Audi lief die Manipulation der Abgasnachbehandlung offenbar auch nach der Aufdeckung noch weiter. Auch deshalb sind noch mehrere Verfahren in der Schwebe, in denen es um Dieselmotoren geht, die bei Audi entwickelt wurden.

(mfz)