Vererben und Löschen von Facebook- und Google-Accounts
Sie als Nutzer können bestimmen, was mit Ihren Daten und Accounts im Falle Ihres Ablebens geschehen wird. Wir zeigen, welche Einstellungen Sie bei Facebook und Google vornehmen müssen, um Ihren digitalen Nachlass zu ordnen.
- Ulrike Kuhlmann
- Lea Lang
Möchten Sie vermeiden, dass Ihre Angehörigen die Chat-Verläufe aus sozialen Netzwerken durch Eingabe Ihres notierten Passworts zu Gesicht bekommen. Dann wird es Zeit, einen Nachlassverwalter zu bestimmen.
Facebook-Nachlass ordnen
Bei Facebook-Profilen kann man selbst einen Nachlasskontakt bestimmen, der das Profil posthum in den "Gedenkstatus" versetzt. Dort wird das Profil eingefroren. Der Nutzer bestimmt, was noch zu sehen sein soll – ausgewählte Fotos oder Pinnwandeinträge. Die Erben des Nutzers können nach den Facebook-AGB das Konto – unabhängig von voreingestelltem Gedenkstatus und Nachlassverwaltern – löschen lassen.
Facebook Nachlass-Vorsorge Android (11 Bilder)

Die Bilderstrecken leiten Sie Schritt für Schritt durch die Nachlassregelung. Der Weg unter iOS unterscheidet sich etwas von der Android-App:
Facebook Nachlass-Vorsorge iOS (12 Bilder)

Google-Konten regeln
Falls Sie ein Google-Konto besitzen, können Sie im Kontoinaktivitäts-Manager einstellen, was nach mehrwöchiger Nichtanmeldung passieren soll.
Sie legen darin fest, nach wie vielen Monaten diese Personen benachrichtigt werden. Weiterhin wählen Sie, welche Daten an wen übergeben werden sollen und ob Ihr Account durch die Verwalterpersonen gelöscht werden soll.
Google Nachlass-Vorsorge (13 Bilder)

Weitere Accounts sichern
Twitter bietet noch keine Nachlassverwaltung durch den Nutzer an. Das berufliche Netzwerk Xing vertraut auf die Meldung von Mitgliedern, die ein Mitglied als verstorben melden.
Zusätzlich sollten Sie deshalb in einem handschriftlich verfassten Willen namentlich festlegen, wer zum digitalen Nachlassverwalterfür ihre weiteren Accounts bestimmt wird und welche Rechte und Pflichten dieser bei Antritt des Erbes auf sich nimmt. Was Sie dabei beachten müssen, klärt der Beitrag
(uk)