Im Herbst 2023 treten laut Bundesamt für Justiz das neue, revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und die Neufassung der Datenschutzverordnung (VDSG; Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz) in Kraft. Formal muss dem noch der Bundesrat zustimmen, was aber als sicher gilt.
Es handelt sich um eine umfassende Revision des seit 1993 geltenden Rechts, das zuletzt 2019 geändert wurde. Im Gegensatz zur Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) treten die Änderungen in DSG und VDSG zum 1. September 2023 direkt in Kraft. Es gibt keine Übergangsfrist zwischen Inkrafttreten und Wirksamwerden, wie dies bei der DSGVO der Fall war.
Mit dem DSG betritt die Schweiz aus EU-Sicht kein datenschutzrechtliches Neuland. Es ist der DSGVO bewusst nachgebildet. Die Schweiz kam nach dem Inkrafttreten der DSGVO unter Zugzwang, denn das bislang geltende Datenschutzrecht war nicht mehr ausreichend DSGVO-kompatibel. Es hätte ein Verlust der Anerkennung des Schweizer Datenschutzniveaus durch die EU-Kommission gedroht.
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