Edit Policy: Der Digital Services Act krempelt Internetplattformen um
Werberegulierung statt Providerhaftung
Der inhaltliche Schwerpunkt der im Rechtsausschuss diskutierten Vorschläge liegt nicht auf der Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz, sondern auf den Mechanismen, die darüber entscheiden, welche Inhalte auf Facebook oder YouTube eine große Reichweite erzielen. Es scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass die algorithmische Priorisierung von Inhalten auf den marktmächtigsten Plattformen einen weitaus größeren Einfluss auf Radikalisierung oder die Verbreitung von Verschwörungsmythen hat, als die bloße Möglichkeit, Inhalte ohne eine Vorzensur hochzuladen.
Berichterstatter Wölken schlägt deshalb vor, dass die Algorithmen, die über die Anzeige von Inhalten auf Plattformen entscheiden, öffentlicher Kontrolle zugänglich sein sollen. Insbesondere die Optimierung der Anzeige auf Basis des Trackings persönlicher Daten, um die Aufmerksamkeit für gezielte Werbung zu erhöhen, benennt der Bericht als Problem, das auch zur Sichtbarkeit besonders kontroverser Inhalte beiträgt, die viele Reaktionen provozieren. Eine Studie der polnischen Grundrechteorganisation Panoptykon hatte erst kürzlich gezeigt, wie Facebook politischen Parteien die gezielte Werbung auf Basis sensibler Kategorien wie "erwachsene Kinder von Alkoholiker*innen" erlaubte, ohne diese Kategorien öffentlich zu machen.
Der personalisierten Werbung soll nach dem Berichtentwurf des Rechtsausschusses mit schärferen Regeln über die bestehenden Datenschutzgesetze hinaus Einhalt geboten werden. Plattformen sollen alle Werbebotschaften in einer öffentlichen Datenbank registrieren, um deren Erforschung und Kontrolle zu erleichtern. Nutzer*innen sollen selbst einstellen können, ob die Anzeige von Inhalten auf sozialen Netzwerken überhaupt für sie kuratiert wird, oder ob die Inhalte stattdessen in chronologischer Reihenfolge angezeigt werden. Der Berichtsentwurf im Binnenmarktausschuss des maltesischen Sozialdemokraten Alex Agius Saliba, der sich ansonsten vornehmlich mit dem Verbraucher*innenschutz auf Online-Marktplätzen beschäftigt, hat eine ähnliche Stoßrichtung: Transparenz allein reiche nicht aus, um die personalisierte Werbung einzudämmen.
Marktmacht der größten Plattformen durchbrechen
Sowohl im Rechtsausschuss als auch im Binnenmarktausschuss bringen die Sozialdemokraten Vorschläge vor, wonach die größten, marktmächtigsten sozialen Netzwerke zur Einrichtung offener Programmierschnittstellen verpflichtet werden sollen, um den Nutzer*innen von kleineren Plattformen der Konkurrenz Interkonnektivität zu ermöglichen und somit die Netzwerkeffekte einzudämmen, die immer mehr Menschen zu den Diensten einiger weniger Anbieter treiben. Dieser Vorschlag der Interkonnektivität erhält auch Zuspruch von Grünen und Christdemokraten, er könnte im Parlament also durchaus mehrheitsfähig sein.
Ob die Europäische Kommission diesen Vorschlag in ihrem Entwurf für den Digital Services Act aufgreifen wird, hängt aber auch maßgeblich von der technischen Umsetzbarkeit ab, da die Interkonnektivität sehr voraussetzungsreich ist. Einerseits müsste Interkonnektivität auf öffentlich zugängliche Inhalte sozialer Netzwerke beschränkt sein, um nicht die Verschlüsselung von privaten Nachrichten zu erschweren. Andererseits müssen die Funktionen verschiedener sozialer Netzwerke hinreichend vergleichbar sein, um tatsächlich Interkonnektivität zwischen verschiedenen Diensten herzustellen.
Auch wenn das nicht der Fall ist, würden offene Schnittstellen aber zumindest die Kontrolle der Nutzer*innen über angezeigte Inhalte erhöhen, indem etwa Drittanbieter Alternativen zur Anzeige und Priorisierung der Inhalte durch Facebook entwickeln könnten, die sich vielleicht stärker nach den Interessen der Nutzerinnen richtet, statt nach denen der Werbetreibenden. Kleinere Anbieter dürfen allerdings nicht zur Verwendung bestimmter Interkonnektivitätsstandards verpflichtet werden, um die Innovation nicht auszubremsen.
Ein positives Zeichen ist, dass in der Aussprache im Rechtsausschuss den Themen Werberegulierung und Interkonnektivität deutlich mehr Raum gegeben wurde als der alten Debatte um die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Internetprovider, das sich in den letzten zwanzig Jahren als wertvoller Garant der Meinungsfreiheit im Netz erwiesen hat. Die Europäische Kommission hat sich in der Aussprache positiv zu den Vorschlägen des Rechtsausschusses geäußert und angekündigt, in der kommenden Konsultation zum Digital Services Act ganz ähnliche Vorschläge zur Werberegulierung zu prüfen.