Edit Policy: Der Digital Services Act krempelt Internetplattformen um
Ein europäisches Verfahren für Notice-and-Takedown
Handlungsbedarf sehen alle drei Ausschüsse des Europaparlaments in Bezug auf die Providerhaftung nur dahingehend, dass es keine einheitlichen Regelungen für die Entfernung als illegal gemeldeter Inhalte gibt. Im Vordergrund stehen dabei Sorgen über die regelmäßige Sperrung legaler Inhalte, etwa auf Basis falscher Benachrichtigungen.
Eine Recherche des Wall Street Journal hat kürzlich aufgedeckt, wie gefälschte Benachrichtigungen auf Basis des amerikanischen Urheberrechts in zehntausenden Fällen zur Unterdrückung von Ergebnissen in der Google-Suche verwandt wurden. Die Vorgehensweise ist denkbar einfach: Auf "Reputationsmanagement" spezialisierte Firmen kopieren unliebsame Presseartikel auf Blogs, rückdatieren die Blogbeiträge vor das ursprüngliche Erscheinungsdatum des Artikels und schicken dann eine Benachrichtigung an Google, um das Original als angebliche Urheberrechtsverletzung aus der Google-Suche zu entfernen. Google befolgte diese Anweisungen offenbar ohne eine eigenständige Prüfung. Auf diese Weise wurden Artikel über Korruption, Straftaten oder andere wichtige Informationen praktisch unauffindbar, ohne dass die Zeitungen, in denen die Artikel erschienen waren, etwas davon mitbekamen.
Gegen diese Art von Missbrauch will das Europaparlament durch einheitliche Regeln zum Notice-and-Takedown vorgehen. Die Berichtsentwürfe aller drei beteiligten Ausschüsse machen detaillierte Vorschläge für verbesserte Transparenz und Schutz vor Betrug beim Notice-and-Takedown, die von Sanktionen für missbräuchliche Benachrichtigungen bis hin zu einer verpflichtenden öffentlichen Datenbank nach dem Vorbild der amerikanischen Lumen-Datenbank reichen. Ohne die Transparenz, die einige Plattformen freiwillig durch die Veröffentlichung von Benachrichtigungen in der Lumen-Datenbank herstellen, wäre eine Recherche wie die des Wall Street Journal nicht möglich gewesen, infolgedessen Google über 50.000 fälschlich gesperrte Links wieder in die Suchergebnisse aufgenommen hat.
Recht auf Anonymität im Netz
Auch der Berichterstatter im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, der belgische Abgeordnete Kris Peeters von der Europäischen Volkspartei, sieht eine große Gefahr des Overblocking und damit eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz, wenn das Notice-and-Takedown-Verfahren intransparent und automatisiert abläuft. Das Hauptproblem mit illegalen Inhalten im Netz sei derzeit nicht deren zügige Löschung, sondern die mangelhafte Strafverfolgung, heißt es in dem Berichtsentwurf.
In einem zentralen Punkt widerspricht Peeters auch seinem Fraktionskollegen Axel Voss, der im Rechtsausschuss die anonyme Verwendung von Onlineplattformen verbieten will – und sich damit erneut zum Sprachrohr von Lobbyinteressen der Unterhaltungsindustrie macht. Peeters kritisiert in seinem Berichtsentwurf, dass Facebook mit seiner Klarnamenpflicht die Strafverfolgung auf der Plattform mithilfe anonymer Accounts behindere. Auch die Sozialdemokraten finden hier klare Worte: Zwar sei eine Identitätsprüfung von Firmen, die auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen, für den Verbraucherschutz zwingend notwendig, dabei dürfe aber auf keinen Fall das Recht auf anonyme Nutzung von Plattformen durch Individuen angetastet werden. Patrick Breyer von den Piraten weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die anonyme Nutzung von Plattformen den besten Schutz vor Identitätsdiebstahl darstelle.
Mehrheitsfähig scheinen die Pläne des CDU-Manns Voss für ein verpflichtendes europäisches Identitätsmanagement also glücklicherweise nicht. Zwar ist es noch zu früh für eine Entwarnung, aber insgesamt erwecken die Debatten um den Digital Services Act den Eindruck, dass Europäische Kommission und Europaparlament aus der Debatte um die Urheberrechtsreform gelernt haben und dem Schutz der Grundrechte im Netz eine höhere Bedeutung beimessen. Das nächste Jahr wird entscheidend sein für die Frage, ob sie diesen grundrechtsfreundlicheren Kurs beibehalten.
Die Texte der Kolumne "Edit Policy" stehen unter der Lizenz CC BY 4.0 (kbe)