Edit Policy: Die CUII-Initiative – private Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss
Private DNS-Sperren bedrohen das freie Internet und unsere Grundrechte. Die Provider sind vor der Unterhaltungsindustrie eingeknickt, findet Julia Reda.
(Bild: asharkyu/Shutterstock.com/Diana Levine)
- Felix Reda
Private Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen – ganz ohne Gerichtsbeschluss: Das ist seit dieser Woche Realität bei allen großen Internetprovidern in Deutschland. Telekom, Vodafone, Telefónica und Co. haben sich mit Verbänden der Unterhaltungsindustrie zu der Initiative CUII ("Clearingstelle Urheberrecht im Internet") zusammengeschlossen, um DNS-Sperren gegen "strukturell urheberrechtsverletzende" Webseiten umzusetzen. Einen offiziellen Anstrich bekommt diese private Sperrinfrastruktur dadurch, dass die Bundesnetzagentur die privat getroffenen Entscheidungen abnickt. Die Gefahr ist groß, dass bei dieser Konstruktion das Grundrecht auf Informationsfreiheit und die Netzneutralität unter die Räder kommen. Außerdem ebnet das Projekt den Weg für weitere außergerichtliche Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.
Netzsperren genießen in Deutschland spätestens seit den Auseinandersetzungen um das Zugangserschwerungsgesetz vor zwölf Jahren einen schlechten Ruf. International werden sie vor allem von autokratischen Regimen eingesetzt, um ihre Bevölkerung von wichtigen Informationen abzuschneiden. Ist eine solche Sperrinfrastruktur einmal eingerichtet, weckt sie schnell Begehrlichkeiten, die Sperrungen auf immer weitere Problemfelder auszuweiten. Drehte sich die Auseinandersetzung 2009 noch um Netzsperren gegen schwere Straftaten – die Verbreitung von dokumentiertem Kindesmissbrauch –, warnten Kritiker:innen schon damals, dass auch die Unterhaltungsindustrie dieses Instrument zur Durchsetzung von Urheberrechten einfordern würde. Diese Befürchtung hat sich mit CUII nun bewahrheitet.
Keine gerichtliche Prüfung
Bisher mussten Rechteinhaber:innen den Rechtsweg bestreiten, wenn sie eine Netzsperre erwirken wollten. So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung Netzsperren nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber sie erfordert eine Abwägung aller betroffenen Grundrechte, einschließlich der unternehmerischen Freiheit der Internetzugangsanbieter und der Informationsfreiheit der Internetnutzer:innen. Internetzugangsanbieter haben deshalb lange auf eine gerichtliche Anordnung bestanden, ehe sie Netzsperren umsetzten. Die Gerichte waren dabei verpflichtet, auch die Grundrechte der Nutzer:innen in ihre Entscheidung mit einzubeziehen.
Deshalb ist die Initiative CUII so gefährlich: Durch das Einknicken der Internetprovider vor dem Druck der Unterhaltungsindustrie fällt die gerichtliche Prüfung von Sperrverlangen weg. Dadurch verzichten die Internetprovider nicht nur auf den Schutz ihrer eigenen Grundrechte, sondern auch den der Nutzer:innen, die in dieses Verfahren aber keineswegs eingewilligt haben. Stattdessen entscheidet ein privates Gremium, ob eine Netzsperre angemessen ist.
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Wie dieses Gremium aussehen soll, haben Unterhaltungsindustrie und Telekomunternehmen unter sich ausgemacht, ohne die Zivilgesellschaft einzubeziehen. Die Bundesnetzagentur, die einzige Behörde, die an dem ansonsten rein privatrechtlichen Sperrverfahren beteiligt ist, feiert diese Untergrabung der Grundrechte von Nutzer:innen als Effizienzgewinn: "Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, auf die Rechteinhaber bislang angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur leistet ihren Beitrag, um die Vorgaben zur Netzneutralität zu sichern", freut sich Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.