Drückermethoden kratzen am Telekom-Image

Aufgrund anhaltender Beschwerden über Telekom-Werbemethoden hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen den rosa Riesen vor dem Landgericht Bonn verklagt.

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Von
  • Bernd Behr

Nachdem sich Beschwerden über unerbetene Werbeanrufe und untergeschobene Verträge von Telekom-Kunden bei den Verbraucherzentralen häuften, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Deutsche Telekom jetzt vor dem Landgericht Bonn verklagt, ihre umstrittenen Werbemethoden zu beenden.

Bereits Anfang des Jahres verurteilte das Oberlandesgericht Köln die Telekom zur Unterlassung unerwünschter Telefonwerbung. Dennoch rissen die Beschwerden von Kunden nicht ab. Es blieb nicht bei unerwünschter Werbung, sondern immer häufiger erlebten Kunden nach solchen Anrufen eine Überraschung. Obwohl sie am Telefon jedwede Tarifänderung ablehnten, höchstens der Zusendung von Info-Material zustimmten, flatterte ihnen kurz darauf eine Bestätigung der Vertragsänderung ins Haus.

Im April reagierte die Telekom auf Hinweise der Verbraucherzentrale und stoppte ein Vertriebsunternehmen, das Kundenanrufe über Call-Center ohne ausdrückliche Autorisierung veranlasst hatte. Außerdem stellte der Konzern eine Mitarbeiterin für die Klärung der Fälle ab.

Doch "die anhaltend massiven Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet bestätigen ..., dass es kein regionales Phänomen und kein Einzelfall war und ist", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter im Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wie der vzbv glaubt, "hat die Deutsche Telekom die Kontrolle über ihre Vertriebsmitarbeiter und Call-Center verloren".

Die Beschwerden betreffen nicht nur den Mutterkonzern. In einem parallelen Verfahren wegen des "Unterschiebens von Verträgen" war der vzbv bereits im August gegen T-Online International vorgegangen. Da sich das Unternehmen geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erhob der vzbv auch hier Klage beim Landgericht Darmstadt.

Auch zu anderen Telekommunikationsanbietern soll es Beschwerden geben, die Verbraucherzentralen betonen jedoch, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt. "Die Abmahnungen gegen die Telekom und T-Online sind auch eine Mahnung an andere Anbieter, ähnliche Geschäftspraktiken frühzeitig zu unterbinden." (bb)