SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung
26 Sozialdemokraten haben laut einer ZusatzerklĂ€rung zum Beschluss der Neuregelung der TelekommunikationsĂŒberwachung durch den Bundestag trotz "schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" zugestimmt.
26 Sozialdemokraten haben laut einer ZusatzerklĂ€rung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der TelekommunikationsĂŒberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt. "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe man dem Entwurf aber letztlich zugestimmt, heiĂt es in der zu Protokoll gegebenen Rechtfertigung (PDF-Datei).
Bei der BegrĂŒndung vollziehen die SPD-Abgeordneten, zu denen unter anderem die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles sowie der frĂŒhere WirtschaftsstaatssekretĂ€r Ditmar Staffelt gehören, so manche argumentative Pirouette. Einerseits ist von der "labilen Sicherheitslage" aufgrund der Bedrohungen durch den "internationalen Terrorismus" sowie von ausreichenden rechtsstaatlichen Sicherungen vor einer exzessiven Ăberwachung die Rede. Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh wieder kassieren werde.
Die Frage, warum der Gesetzgeber anscheinend sehenden Auges zunĂ€chst von zahlreichen Seiten als verfassungswidrig beurteilte Gesetze ĂŒberhaupt erlĂ€sst und welches DemokratieverstĂ€ndnis hinter derlei Manövern steht, stellen sich die BedenkentrĂ€ger nicht. Dabei sind ihre EinwĂ€nde massiv und konterkarieren die offizielle Darstellung des Entwurfs durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) scharf. Es sei im Hinterkopf zu behalten, schreiben die Zauderer, dass "Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter fĂŒr die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde". Sicherheit dĂŒrfe daher keinen Vorrang vor Freiheit genieĂen, weil dies das Grundgesetz auch "nicht hergibt".
Weiter beklagen die SPD-Abgeordneten mit den Gewissensbissen eine "zunehmende Tendenz", ohne ĂberprĂŒfung bestehender Anti-Ăberwachungsregeln "mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschrĂ€nken". Der vorliegende Entwurf "befördert diesen Paradigmenwechsel". Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung wĂŒrden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, Verbindungs- und Standortdaten zum Zwecke unter anderem der Strafverfolgung fĂŒr einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. "Das ist natĂŒrlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage", betonen die Sozialdemokraten. Bisher sei es den Unternehmen allein gestattet gewesen, fĂŒr die Abrechnung die entsprechenden Daten aufzubewahren. Damit sei "die EinschĂ€tzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle BĂŒrger entsteht", die elektronische Kommunikationsmittel benutzen wĂŒrden.
Weiter treiben die Unterzeichner der ErklĂ€rung Bedenken ĂŒber die Regeln zum Abhören der Telekommunikation bei der unterschiedlichen Behandlung so genannter BerufsgeheimnistrĂ€ger um. So sei etwa nicht ersichtlich, warum Bundestagsabgeordnete einen höheren Schutz genieĂen sollen als RechtsanwĂ€lte, Ărzte und Journalisten.
Halbwegs akzeptabel erscheint der Gruppe das Vorhaben dennoch, "weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe HĂŒrden fĂŒr die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen". Verwiesen wird unter anderem auf "den generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel fĂŒr den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrĂŒckliche Verbot des RĂŒckgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören", oder die BeschrĂ€nkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung". Entgangen zu sein scheint den Abgeordneten allerdings, dass Sicherheitsbehörden etwa auch bei "mittels Telekommunikation" begangener Straftaten in den Datenbergen schĂŒrfen dĂŒrfen. Die Ănderungen des Rechtsausschusses hat zudem gerade erst der BundesdatenschĂŒtzer Peter Schaar als Verschlechterungen eingestuft.
FĂŒr die kritischen Geister in der Regierungsfraktion steht dem Entwurf damit aber trotzdem nicht der Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn, wie dies etwa bei den VorschlĂ€gen aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur heimlichen Online-Durchsuchung oder zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Fall sei. Letztlich sei die Zustimmung aber auch vertretbar, "weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile fĂŒr unwirksam erklĂ€ren wird".
Gegen das Gesetz haben Tausende von BĂŒrgerrechtlern sowie mehrere Oppositionspolitiker von FDP und Linke Verfassungsbeschwerde angekĂŒndigt. Und die Proteste gegen den Beschluss reiĂen nicht ab: "Dieses Gesetz ist ein EinschĂŒchterungsgesetz und legt die Axt an die Presse- und Meinungsfreiheit", monierte etwa FDP-Chef Guido Westerwelle in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Es werde die Arbeit von RechtsanwĂ€lten, Ărzten und Journalisten sehr belasten. Westerwelle kritisierte zudem, dass die groĂe Koalition den Abbau von BĂŒrgerrechten noch beschleunige, den Rot-GrĂŒn bereits mit den ersten Anti-Terrorgesetzen eingeleitet habe. "Da wird inzwischen wirklich an der Verfassung gehobelt", sagte der Liberale. Leider wĂŒrden die BĂŒrger oft nicht bemerken, dass es auch um ihre Freiheitsrechte gehe, wenn ĂŒber die Verteidigung der Pressefreiheit geredet werde. Er unterstĂŒtze die geplante Klage seiner Parteikollegen in Karlsruhe gegen das Gesetz.
Ăhnlich Ă€uĂerte sich der Linkspartei-Innenpolitiker Wolfgang Neskovic: "Wir erleben den ideologischen Umbau der Grundrechte von Abwehrrechten des BĂŒrgers gegen den Staat hin zu Eingriffsrechten des Staates in die PrivatsphĂ€re der BĂŒrger im Namen der Sicherheit", erlĂ€uterte er in der Berliner Zeitung. Das Grundgesetz werde so von den FĂŒĂen auf den Kopf gestellt. Auch von Medien kam erneut Kritik. "Man kann nicht die Freiheit schĂŒtzen, indem man Grundrechte durchlöchert", sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. Das Gesetz mache Journalisten zu GeheimnistrĂ€gern zweiter Klasse und setze sie der Gefahr aus, ihre Informanten nicht mehr schĂŒtzen zu können. "Das erschwert den gesellschaftlichen Auftrag der Medien", erklĂ€rte Raff. Journalisten mĂŒssten unabhĂ€ngig ihre Aufgabe im Dienste der Gesellschaft erfĂŒllen können.
Siehe dazu auch:
- Kommt die Bundesabhörzentrale?
- Scharfe Reaktionen auf Absegnung der Vorratsdatenspeicherung
- Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Ăberwachung
Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:
(Stefan Krempl) / (jk)