Taschendurchsuchungen bei Ladenmitarbeitern: Apple zahlt 30 Millionen US-Dollar
Langwierige "Exit Searches" müssen als Arbeitszeit entlohnt werden, so die Kläger – und erhielten Recht. Apple hat eine Millionenzahlung in Aussicht gestellt.
(Bild: Amir Hosseini / Unsplash)
- Leo Becker
Apple will eine Klage von Einzelhandelsangestellten außergerichtlich beilegen: Der Konzern hat im Rahmen der vorgeschlagenen Einigung eine Zahlung in Höhe von knapp 30 Millionen US-Dollar in Aussicht gestellt, wie aus am vergangenen Freitag eingereichten Gerichtsunterlagen hervorgeht. Dem Settlement muss nun noch vom Gericht zugestimmt werden (Sammelklage gegen Apple Inc., Aktenzeichen 3:13-cv-03451, United States District Court, Northern District of California). Es handele sich um das bislang höchste Settlement bei Rechtsstreitigkeiten rund um Sicherheitsdurchsuchungen in Kalifornien, schreiben die Anwälte der Kläger.
Sammelklage in erster Instanz noch gescheitert
Der Einigung ist ein rund achtjähriger Rechtsstreit vorausgegangen. Mitarbeiter aus Apples kalifornischen Ladengeschäften waren schon 2013 gegen den Konzern vor Gericht gezogen, weil die Überprüfung ihrer Taschen bei jedem Verlassen der Läden nicht als Arbeitszeit angerechnet wurde. Die unbezahlte Prozedur habe rund 5 bis 45 Minuten dauern können und sei ebenso zeitintensiv wie entwürdigend gewesen, so der Vorwurf an den Konzern.
In erster Instanz scheiterte die Klage, ging in der Berufung dann aber bis vor den obersten Gerichtshof von Kalifornien. Dieser entschied im Frühjahr 2020, dass die sogenannten "Exit Searches", die beim Verlassen der Läden als Diebstahlabschreckung durchgeführt werden, ganz klar als Arbeitszeit einzustufen sind. Die Angestellten müssten am Arbeitsplatz auf die Durchsuchung ihrer Taschen warten und seien weiterhin an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden, so das Gericht.
Richter kritisiert Apple
Apple hatte dagegen gehalten, die Durchsuchungen würden nur Sekunden dauern und seien ein "optionaler Vorteil" für die Mitarbeiter, weil es den Mitarbeitern überhaupt ermögliche, persönliche iPhones und anderer Gegenstände mitzubringen – man könne diese schließlich auch zuhause lassen. Es sei ironisch, dass ausgerechnet Apple das Mitführen eines iPhones durch Mitarbeiter als unnötig einstufe, sein Smartphone sonst aber als "integralen" Bestandteil des Lebens vermarkte, merkte der Richter in der Urteilsbegründung an. Das Urteil gilt rückwirkend und schließt rund 12.000 derzeitige und vormalige Apple-Retail-Mitarbeiter in Kalifornien ein, voraussichtlich können einzelne Angestellte rund 1200 US-Dollar erhalten.
(lbe)