FSD in Europa: Tesla-Versprechen sorgt fĂŒr Verwirrung

Tesla deutet die Zulassung seines Full Self Driving Supervised (FSD) in der EU an. Die zustÀndige niederlÀndische Behörde RDW relativiert die Aussage.

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Tesla-Logo auf rotem Auto

(Bild: Hadrian/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bekommen Fahrer eines Tesla in der EuropĂ€ischen Union ab Februar 2026 die Möglichkeit, ihr Auto selbst fahren zu lassen? Eine Verlautbarung des US-Autoherstellers vom Wochenende und eine Entgegnung der zustĂ€ndigen Zulassungsbehörde in den Niederlanden sorgen aktuell fĂŒr Verwirrung. WĂ€hrend das Unternehmen von Elon Musk schon dazu aufrief, der Behörde persönlich zu danken, lĂ€sst der Rijksdienst voor het Wegverkeer, kurz RDW, noch offen, ob die Zulassung ĂŒberhaupt erteilt werden kann.

Seinen Anfang nahm das Thema am Wochenende mit einem X-Post von Tesla Europe & Middle East. Der Firmenaccount vermeldete, dass Tesla das Full Self Driving Supervised (FSD, deutsch: Autonomes Fahren Überwacht) auf einer Gesamtstrecke von ĂŒber einer Million Kilometern auf EU-Straßen in 17 verschiedenen LĂ€ndern intern erprobt habe. Nun strebe man eine Ausnahmegenehmigung der Technologie durch den RDW an, die dieser angeblich fĂŒr Februar 2026 zugesagt habe. FĂŒr viele Tesla-Fahrer war das ein Hoffnungsschimmer, wie der Reaktion im Netz zu entnehmen war. Aktuell wird in der EU nur eine Autopilot-Funktion als Assistenz beim Fahren angeboten, die bei den Funktionen weit hinter dem liegt, was Tesla zum Beispiel in den USA bereits anbietet. Zuletzt erhielten auch Tesla-Fahrer in Australien und SĂŒdkorea die Funktion freigeschaltet. Weil Tesla den Fokus auf FSD verlegt hat, wurde der Autopilot zuletzt nicht mehr signifikant weiterentwickelt.

Den Weg der Ausnahmegenehmigung geht Tesla wegen der aktuellen Vorschriften, die in der EU fĂŒr autonomes Fahren gelten. Diese empfindet das Unternehmen als ĂŒberholt. WĂŒrde es seine FSD-Funktionen daran anpassen, wĂŒrde dies die Technik unsicher und in vielen FĂ€llen unbrauchbar machen, argumentiert der Hersteller. Deshalb strebe man eine Ausnahmegenehmigung an.

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Aus der Sicht der niederlĂ€ndischen Zulassungsbehörde hört sich die Geschichte jedoch in wesentlichen Teilen anders an. Zwar wird bestĂ€tigt, dass Tesla mit dem RDW in GesprĂ€chen sei, um das „volle Potenzial fĂŒr autonomes Fahren mit Aufsicht“ zuzulassen. Die Behörde spricht allerdings nur von einem Zeitplan, demzufolge Tesla bis Februar 2026 erst einmal nachweisen soll, dass FSD Supervised ĂŒberhaupt die Anforderungen erfĂŒllt. „RDW und Tesla wissen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um im Februar eine Entscheidung zu treffen“, heißt es dort recht nebulös. Und ob der Zeitplan eingehalten werden kann, bleibe abzuwarten. FĂŒr die Behörde habe die Verkehrssicherheit höchste PrioritĂ€t.

Der Wortlaut der RDW-Mitteilung bringt auch mehr Klarheit fĂŒr Tesla-Fahrer in anderen EU-LĂ€ndern, ob sie im Falle einer Genehmigung in den Niederlanden auch in ihrem Land FSD nutzen dĂŒrfen. WĂ€hrend die Tesla-Mitteilung nur besagt, dass andere Staaten das könnten, was einen Automatismus suggeriert, sagt der RDW, dass der zustĂ€ndige EU-Ausschuss darĂŒber zu befinden hat. Die niederlĂ€ndische Behörde stelle nĂ€mlich fĂŒr Tesla einen Antrag bei der EuropĂ€ischen Kommission. Nur wenn der Ausschuss mehrheitlich zustimme, gelte die Ausnahme auch in allen Mitgliedsstaaten der EU. Ansonsten sei die Zulassung nur in den Niederlanden gĂŒltig und die Technologie dĂŒrfe auch nur dort eingesetzt werden. Andere Mitgliedsstaaten könnten dann einzeln entscheiden, ob sie die Genehmigung fĂŒr ihr Gebiet ĂŒbernehmen.

Von (voreiligen) Dankesbekunden bittet die niederlĂ€ndische Behörde indessen abzusehen. Tesla hatte dazu aufgefordert und direkt einen Link in den Post integriert. „Wir danken allen, die dies bereits getan haben, und bitten darum, uns diesbezĂŒglich nicht zu kontaktieren. Dies beansprucht unnötig Zeit fĂŒr unseren Kundenservice. Außerdem hat dies keinen Einfluss darauf, ob die Planung umgesetzt wird oder nicht“, so der RDW.

(mki)