Uber beschwert sich bei der EU-Kommission über Deutschland
Weil die Behörden hart bleiben und Uber hierzulande nicht richtig weiterkommt, versucht es das aggressive US-Unternehmen jetzt auf dem Umweg über Brüssel: Mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission.
(Bild: dpa, Britta Pedersen)
Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber hat sich bei der EU-Kommission über die Bundesregierung beschwert. Uber will mit der Ende Februar eingereichten Beschwerde erreichen, dass die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet. Das Unternehmen fühlt sich unfair behandelt, wie Uber-Vertreter am Donnerstag gegenüber der dpa in Brüssel erklärten. Der Fahrtenvermittler kann in Deutschland nach Gerichtsurteilen nur eingeschränkt operieren.
Deutsche Behörden gegen Uber
Bei der Beschwerde in Brüssel geht es um die Angebote UberPOP und UberBLACK. UberPOP vermittelt Fahrer mit privatem PKW an Fahrgäste und wurde von den Behörden in Städten wie Berlin und Hamburg untersagt. Uber hat das Angebot seither auf Mitfahrgelegenheit getrimmt und berechnet dem Fahrgast nur noch einen Unkostenbeteiligung, die aber für Fahrer und Uber nicht wirtschaftlich ist.
Auch mit dem Limousinenservice UberBLACK hat das streitbare US-Unternehmen Probleme in Deutschland. Das Landgericht hatte Uber untersagt, weiter Limousinen mit Chauffeur zu vermitteln, weil es zu Verstößen gegen die Regeln für Mietwagen mit Fahrer gekommen sei. Die Uber-Konkurrenten sehen darin unlauteren Wettbewerb und wissen die Behörden dabei bisher auf ihrer Seite.
Schutzmaßnahmen für die Taxibranche?
Uber sieht darin Schutzmaßnahmen für die alteingesessene Taxibranche. In der Beschwerde an die EU-Kommission schreibt das Unternehmen: "Diese Vorgaben verfolgen in erster Linie das Ziel, das Taximonopol im Allgemeinen und die bestehenden Taxiunternehmen im Besonderen gegen Wettbewerber zu schützen." Im November hatte sich Uber schon über Frankreich beschwert, wo es auch auf heftigen Widerstand gestoßen ist.
Uber hebt in seiner Beschwerde auf das deutsche Personenbeförderungsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ab – und deren Anwendung durch deutsche Gerichte und Behörden. Dabei sei man "eindeutig kein Personenbeförderungsunternehmen", schreibt Uber. Man stelle "lediglich eine Plattform zur Vermittlung der von Dritten angebotenen Personenbeförderungsdienstleistungen zur Verfügung." Deshalb müsse die Firma auch keine entsprechenden Genehmigungen vorweisen.
Verfügungen gegen den Wettbewerb
Ferner ermöglicht das deutsche Gesetz Uber zufolge allzu leicht einstweilige Verfügungen gegen unlauteren Wettbewerb, die Unternehmen lahmlegten. Dies bevorzuge etablierte Firmen. Nach Ansicht Ubers verstoßen die deutschen Regelungen in mehreren Punkten gegen europäisches Recht. Falls die EU-Kommission die Einschätzungen Ubers teilt, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnen, das nach mehreren Etappen vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte. (Mit Material der dpa) / (vbr)