Verwaltungsgericht stoppt Wahl-O-Mat
Der Wahl-O-Mat darf vorerst nicht mehr betrieben werden, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Kleinere Parteien würden benachteiligt.
(Bild: bpb)
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) verboten, den Wahl-O-Mat im Internet in der bestehenden Form weiterzubetreiben. Nach Ansicht der Richter würde die Chancengleichheit kleiner Parteien durch den Anzeigemechanismus verletzt. Die Richter folgten damit dem Antrag der pan-europäischen Partei Volt.
Bürger könnten ihre politischen Auffassungen beim Wahl-O-Mat lediglich mit dem Programm von acht Parteien abgleichen. Kleinere und unbekanntere Parteien würden dadurch stark benachteiligt, so das Verwaltungsgericht Köln. Durch den Anzeigemechanismus würde das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Chancengleichheit verletzt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 6 L 1056/19) eingelegt werden.
Info-Seite statt Wahl-O-Mat
Die bpb hat zunächst keine Stellungnahme abgegeben. Der Link zum Wahl-O-Mat für die Europawahl am 26. Mai führt nun lediglich auf eine allgemeine Informationsseite über das interaktive Wahl-Tool. In der Wahl-O-Mat-App, die für Android und iOS erhältlich ist, wird beim Start des Wahl-O-Maten der Server-Fehler "Forbidden: You don`t have permission to access /2019_europa on this server" angezeigt. Der Wahl-O-Mat für die Bürgerschaftswahl 2019 in Bremen ist dagegen nicht betroffen. (olb)