Streit über Waffen aus 3D-Drucker: US-Außenministerium verklagt
Fallen Baupläne für eine Waffe aus dem 3D-Drucker unter die Redefreiheit? Für Cody Wilson schon. Der Macher der Pistole "Liberator" verklagt das US-Außenministerium, weil es die Verbreitung der Waffen-Blaupause untersagte.
- Axel Kannenberg
Der Streit über Schusswaffen aus dem 3D-Drucker geht in den USA vor Gericht: Cody Wilson, Kopf der mit der gedruckten Waffe "Liberator“ bekannt gewordenen Gruppe Defense Distributed, reichte eine Klage gegen das US-Außenministerium ein. Wilson sieht demnach seine Redefreiheit eingeschränkt, weil das Ministerium die Verbreitung der Baupläne des Liberator unter Strafandrohung untersagt hatte.
Die Intervention ging im Mai 2013 von der Abteilung für die Kontrolle des Waffenhandels im US-Außenministeriums aus; als Begründung wurden die Regeln der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) der USA herangezogen. Schon das Online-Stellen der Baupläne für die Pistole sei eine Verletzung dieser Exportkontrolle. Wilson sieht das laut Klageschrift anders: Die Blaupausen seien als freie Rede einzustufen, die in den USA durch die Verfassung garantiert ist. Zudem werde auch das Recht, eine Waffe zu tragen, untergraben.
Mit den Plänen für den "Liberator“ ist es möglich, eine scharfe Waffe mit einem handelsüblichen 3D-Drucker nahezu komplett aus Kunststoff herzustellen. Lediglich für den Schlagbolzen wird ein einfacher Nagel aus dem Baumarkt benötigt. Die Waffe ist daher auch kaum bei Sicherheitskontrollen durch Metalldetektoren aufzuspüren. Das löste eine breite Debatte über Waffengesetze aus, was durchaus die Absicht der Erfinder war.
Bernstein vs. United States Reloaded
"Das ist der zweite Biss in den Apfel", erklärte Wilson dem Magazin Wired. "Es ist der geistige Nachfolger zu Bernstein." Damit spielt er auf die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Kryptografen Dan Bernstein und der US-Administration in den neunziger Jahren an. US-Behörden hatten unter Berufung auf die ITAR-Regeln die Verbreitung von Verschlüsselungstechnik beschränken wollen. Nach vier Jahren Rechtsstreit entschied der Ninth Court of Appeals schließlich im Jahr 1999, dass Software-Code unter den Schutz der freien Rede falle.
Der damals von US-Behörden unter Druck gesetzte PGP-Erfinder Phil Zimmermann steht zumindest auf Wilsons Seite. „Ich bin kein Waffennarr. Ich besitze auch keine Waffe. Aber die Baupläne für eine Pistole zu veröffentlichen, sollte nicht illegal sein“, sagte er der Wired.
Welchen Erfolg die Klage haben wird, bleibt abzuwarten. Verhindern konnte die US-Administration die Verbreitung der Baupläne allem Anschein nach nicht: Allein in den ersten zwei Tagen nach Publikation sollen sie mehr als 100.000 Mal heruntergeladen worden sein. Zudem seien die Pläne schnell bei Filehostern wie Mega und Torrentplattformen wie Pirate Bay wie aufgetaucht. Ein klassischer Streisand-Effekt. (axk)