Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz angekündigt
Bettina Winsemann (Twister) sieht ihre Arbeit und ihre Privatsphäre durch die heute beschlossene Gesetzesänderung in unzumutbarem Maße gefährdet.
- Andreas Wilkens
Die Mülheimer Autorin Bettina Winsemann alias Twister hat Verfassungsbeschwerde gegen das heute beschlossene Gesetz angekündigt, das dem Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen weitreichende neue Befugnisse erteilt. Die Bürgerrechtlerin sieht ihre Arbeit als Journalistin und ihre Privatsphäre in unzumutbarem Maße gefährdet, heißt es in einer Mitteilung. Nach ihren Angaben würden andere nicht planen, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, voraussichtlich nicht die Linkspartei und auch nicht Monika Düker von den NRW-Grünen. Diese hatte die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes als verfassungswidrig bezeichnet.
"Der BGH hat vor kurzem erst geurteilt, dass die sogenannten Online-Durchsuchungen nicht zulässig sind", schreibt Twister. "Es war klar, dass nun eine Gesetzesgrundlage nachgeschoben wird, wobei NRW hier die Vorreiterrolle übernimmt." Zehn weitere Länder wollten ebenfalls ihre Verfassungsschutzgesetze verändern, auch sei eine Änderung auf Bundesebene ist geplant, so dass "Online-Durchsuchungen" bundesweit zulässig würden. Sobald die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt, will Twister ihren Anwalt mit einem Mandat für eine Verfassungsbeschwerde betrauen.
Siehe dazu auch:
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- Datenschutzbeauftragter kritisiert Online-Durchsuchungen privater Computer
- Fraktionen streiten über Online-Durchsuchung von Privat-Computern
- BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
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- Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
- NRW-Verfassungsschutzgesetz wird Landtag erneut beschäftigen
- Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz
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- Im Visier der Strafverfolger, Staatlicher Zugriff auf Anonymisierungsserver, c't 24/06, S. 208
- Globale Rasterfahndung, Privatfirma sammelt und verkauft Daten, c't 24/06, S. 202
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