Artikel-Archiv c't 11/2005, Seite 194
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Spielhöllen wider Willen
Konzessionspflicht für Internet-Cafés
Öffentliche Spielstätten darf man in Deutschland nicht ohne Konzession betreiben. Viele Jugendliche nutzen Internet-Cafés, um übers Netz mitund gegeneinander zu zocken. Behörden wurden hellhörig und verlangten von den Betreibern, die rigiden Vorschriften für Spielhallen zu erfüllen ?Grund genug für viele, ein Massensterben von Internet-Cafés zu befürchten. Eine höchstrichterliche Entscheidung hat nun einen Schlussstrich unter ein fast dreijähriges juristisches Hin und Her gezogen.
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