Artikel-Archiv c't 11/2005, Seite 194

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    Spielhöllen wider Willen

    Konzessionspflicht für Internet-Cafés

    Öffentliche Spielstätten darf man in Deutschland nicht ohne Konzession betreiben. Viele Jugendliche nutzen Internet-Cafés, um übers Netz mitund gegeneinander zu zocken. Behörden wurden hellhörig und verlangten von den Betreibern, die rigiden Vorschriften für Spielhallen zu erfüllen ?Grund genug für viele, ein Massensterben von Internet-Cafés zu befürchten. Eine höchstrichterliche Entscheidung hat nun einen Schlussstrich unter ein fast dreijähriges juristisches Hin und Her gezogen.

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