Artikel-Archiv c't 5/2005, Seite 180
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Nun sag schon!
Müssen Provider Urheberrechtsinhabern Auskunft über Kunden geben?
In der Diskussion über den „zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle wurde heftig um die Verankerung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Internet- Providern gestritten. Manche Gerichte meinen allerdings, dass schon die bestehende Gesetzeslage ausreiche, um einen solchen Anspruch zu begründen.
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