Artikel-Archiv c't 1/2009, Seite 152
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Verordneter Datenwust
Trotz Protesten haben sich fast alle Provider auf die Vorratsdatenspeicherung vorbereitet
Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Pflicht zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat auch fürs Internet. Unternehmen, die sich daran nicht halten, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. BT Deutschland hat sich nun als erster Zugangs-Provider gerichtlich von der Umsetzungspflicht befreien lassen. Einige andere Anbieter verweigern ebenfalls die Speicherung, denn immer noch ist völlig unklar, wer die Kosten trägt. Ohnehin steht die Regelung juristisch gesehen nach wie vor auf tönernen Füßen.
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