Artikel-Archiv c't 21/2009, Seite 158

  • Thumbnail, c't 21/2009, Seite 158

    Gutes vom Schwager

    Durch allzu großspurige Behauptungen können Online-Verkäufer vorvertragliche Pflichten verletzen

    Wer als Verbraucher, etwa als privater eBay-Teilnehmer, gebrauchte Waren allzu überschwänglich angepriesen hat, den schützt auch ein Gewährleistungsausschluss nicht davor, dass er das Verkaufte möglicherweise zurücknehmen muss, wenn es sich als mangelhaft erweist.

    BibTeX anzeigen