Artikel-Archiv c't 21/2009, Seite 158
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Gutes vom Schwager
Durch allzu großspurige Behauptungen können Online-Verkäufer vorvertragliche Pflichten verletzen
Wer als Verbraucher, etwa als privater eBay-Teilnehmer, gebrauchte Waren allzu überschwänglich angepriesen hat, den schützt auch ein Gewährleistungsausschluss nicht davor, dass er das Verkaufte möglicherweise zurücknehmen muss, wenn es sich als mangelhaft erweist.
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