Artikel-Archiv c't 8/2009, Seite 156

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    Gewerbliche Tauscher

    Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Provider in der Praxis

    Früher mussten Staatsanwaltschaften oft massenhaft im Rahmen von Ermittlungsverfahren Namen illegaler Uploader erfragen. Rechteinhaber konnten nur über diesen Umweg per Akteneinsicht Ansprüche gegen die Übeltäter geltend machen. Seit es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Inhaber von Urheberrechten gegenüber Internet-Providern gibt, ist manches anders geworden – aber das Gesetz hat das Auskunftsverlangen an eine richterliche Erlaubnis gebunden. Die wiederum bekommt man nur, wenn Rechtsverletzer „im gewerblichen Ausmaß“ gehandelt haben.

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