Artikel-Archiv c't 17/2013, Seite 140

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    Recht auf Verschlüsselung

    Behörden dürfen keine ungeschützte Informationsübermittlung verlangen

    Polizei, Staatsanwaltschaften und andere Vertreter der Obrigkeit verlangen gern per E-Mail Auskünfte von Unternehmen. Der Bequemlichkeit halber erwarten sie dabei eine unverschlüsselte Preisgabe sogar von personenbezogenen Daten. Aber auch für Vater Staat gilt das Datenschutzrecht. IT-Verantwortliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte, die eine unverschlüsselte Übermittlung ablehnen, bekommen nun Rückenwind vom Bundesgerichtshof (BGH).

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