Powerbank im Flugzeug - das mĂŒssen Sie beachten
(Bild: Perutskyi Petro / shutterstock.com)
Sie möchten gerne eine Powerbank mit ins Flugzeug nehmen? An sich kein Problem, aber eine Regel gilt es zu beachten.
Nach einem langen Flug zeigt der erschreckte Blick aufs Smartphone einen niedrigen Akku-Stand. Hier kann eine Powerbank schnell Abhilfe schaffen, sodass man nicht ohne Smartphone in einem anderen Land ankommt und sich gleich zurechtfindet. Unter welchen Voraussetzungen Sie eine Powerbank mit ins Flugzeug nehmen dĂŒrfen, erfahren Sie im Folgenden.
[3]Powerbanks nur im HandgepÀck
Aus SicherheitsgrĂŒnden dĂŒrfen Powerbanks nicht in Koffern transportiert werden, die im GepĂ€ckabteil verstaut werden. Powerbanks sind eigentlich nichts anderes als mobile Lithium-Ionen-Akkus. Daher geht ein erhöhtes Brandrisiko von den GerĂ€ten aus. Im regulĂ€ren GepĂ€ckabteil können BrĂ€nde nicht schnell genug entdeckt werden und es gibt dort keine ausreichenden Lösch-KapazitĂ€ten. Deshalb mĂŒssen Sie eine Powerbank im HandgepĂ€ck mit sich fĂŒhren - genauso wie alle anderen GerĂ€te, in denen Lithium-Ionen-Akkus verbaut sind.
Alternativ können Sie ein GepĂ€ckstĂŒck mit einer Powerbank auch als Gefahrgut aufgeben. Das ist aber nicht nur wesentlich teurer, sondern wird von einigen Fluggesellschaften auch schlichtweg abgelehnt. Besondere Vorsicht mĂŒssen Sie bei Koffern walten lassen, in die Powerbanks eingebaut sind. Entweder entfernen Sie das GerĂ€t vorher oder Sie mĂŒssen mit den Konsequenzen leben: Falls in Ihrem als normales GepĂ€ck aufgegebenen Koffer vom Flughafen-Personal eine Powerbank gefunden wird, kann es schnell vorkommen, dass das GerĂ€t entsorgt wird oder der Koffer nicht mit auf Reisen geht.
[4]Begrenzungen fĂŒr Powerbanks im HandgepĂ€ck beachten
Es gibt verschiedene Begrenzungen in Bezug auf Powerbanks im HandgepĂ€ck. Diese hĂ€ngen zum Teil von den Auflagen des Flughafens oder der Airline ab. So erlauben manche Fluggesellschaften nicht mehr als eine Powerbank pro Person. Andere FlughĂ€fen bestehen darauf, dass elektronische GerĂ€te wie Powerbanks ĂŒber eine CE-Kennzeichnung verfĂŒgen. Die meisten Produkte, die nach europĂ€ischen Standards gefertigt sind, verfĂŒgen ĂŒber eine derartige aufgedruckte Kennzeichnung.
AuĂerdem ist die KapazitĂ€t und Leistung wichtig, ĂŒber die Ihre Powerbank verfĂŒgt. Generell gilt, dass Sie nur Powerbanks mit weniger als 100 Wh (Wattstunden) mitnehmen dĂŒrfen. Im Regelfall sind Powerbanks fĂŒr Smartphones und Tablets nicht von dieser Regelung betroffen, sondern eher GerĂ€te zum Laden von Laptops. Normalerweise ist die Leistung einer Powerbank aufgedruckt, sodass Sie schnell eine ZulĂ€ssigkeit fĂŒr den Flug ĂŒberprĂŒfen können. Zudem gilt die Faustregel:
1.000 mAh * 1 Volt = 1 Wh
Die Formel können Sie dann entsprechend anpassen. Wenn Ihr Akku zum Beispiel 3,7 V und 10.000 mAh hat, hat Ihre Powerbank dementsprechend 37 Wh. Sollten die Wattstunden Ihrer Powerbank also nicht angegeben sein, können Sie diese aus den restlichen Daten berechnen.
Achtung! GrundsĂ€tzlich gilt "Vorsicht ist besser als Nachsicht". Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Powerbank an allen FlughĂ€fen oder bei allen Fluggesellschaften erlaubt ist, prĂŒfen Sie dies rechtzeitig. Fragen Sie im Zweifelsfall bei den entsprechenden Hilfestellen an, um nicht doch wĂ€hrend der Reise Probleme zu bekommen.
(como)
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