Einstweilige Verfügung soll für Schweigen über das neue Harry Potter-Buch sorgen
Ein kanadisches Gericht will auf Verlangen der Rechteinhaber jede Äußerung über den Inhalt verbieten, nachdem einige Bücher vorzeitig verkauft wurden
Mit dem Urheberrecht lassen sich durchaus immer wieder neue Möglichkeiten finden, wie man die Nutzung von Inhalten kontrollieren kann. Im Rahmen der Veröffentlichung des neuen Harry Potter-Bands "Harry Potter and the Half-Blood Prince", der am 16. Juli weltweit auf den Markt kommt, hat der Verlag einen willigen Richter gefunden, um Leser zu knebeln.
Wie immer wird auch für den neuen Harry Potter-Band die Werbemaschine geschmiert, um aus dem Tag, an dem das Buch erstmals gekauft werden kann, ein Ereignis zu machen. Dafür gibt es dann Veranstaltungen und Lesungen in den Buchhandlungen, die auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten aufmachen, damit das kommerzielle Ritual global zelebriert werden kann. Potter hat den Buchmarkt so dem Filmmarkt ähnlich gemacht, wo man ähnlich verbissen, wie beispielsweise beim Start von "Krieg der Welten" (Freiheit oder Gleichtaktung?), darauf zu achten sucht, dass weltweit alles unter Kontrolle bleibt.
Aber manchmal gibt es Schwierigkeiten. In Vancouver, Kanada, hat ein Buchhändler schon vor dem Termin 24 Exemplare des neuen, fast 700 Seiten dicken Buchs verkauft. Das aber hat den Verlagen Raincoast Books und Bloomsbury Publishing sowie JK Rowling nicht gefallen. Schließlich würden damit womöglich schon vor dem großen Start Geheimnisse aus dem Inhalt publik werden können. Die Aufmerksamkeitskette will man aber in der Hand behalten, womöglich aus Angst, dass das Ereignis sonst floppen und die Verkäufe beeinträchtigt werden könnten?
Wie auch immer, Autorin und Verlage wandten sich sogleich an den Supreme Court of British Columbia, der mit einer einsteiligen Verfügung am 9. Juli allen Personen, die das Buch vorzeitig erworben oder auch nur in es hineingeschaut haben, verbietet, etwas über den Inhalt (Geschichte, Plot und Personen) des Buches vor dem 16. Juli verlauten zu lassen. Natürlich darf das Buch oder ein Teil von ihm bzw. eine Kopie auch nicht kopiert, hergezeigt, gelesen, zum Verkauf angeboten, verkauft oder der Öffentlichkeit gezeigt werden. Selbst wer nur etwas gehört hat, darf dies nach Ansicht des Gerichts nicht weiter erzählen oder irgendwelche Beschreibungen oder aufzeichnen machen.
"Umgehend" soll auch jeder, der ein Buch, eine Kopie oder eine andere Darstellungen wie Fotografien oder elektronische Kopien von Harry Potter 6 besitzt, diese an den Rechteeigner zurückgeben und "sofort alle elektronischen Kopien eines jeden Teils des Buch, die sich in ihrem Besitz oder in ihrer Kontrolle befinden, löschen". Wer das Buch vorüvergehend zurückgibt, wird, wie der Verlag verspricht, eine Widmung von J. K. Rowling und ein "limited special edition T-shirt" erhalten. Ansonsten droht eine Klage. Ob schon ein Buch oder eine Kopie zurück gebracht worden ist, will der Verlag nicht sagen.
Der Geheimhaltungsaufwand ist wohl dieses Mal besonders hoch, nachdem einer der Helden in dem neuen Buch sterben soll. Man will, so der Verlag, dem Wunsch von Rowling nachkommen, dass die Fans doch das Geheimnis des Buches gleichzeitig und gemeinsam erfahren. (Florian Rötzer)