Internet Steuerklasse online ändern - so geht's

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Ganz egal, ob Sie heiraten, ein Kind bekommen oder Ihren Job verlieren - es lohnt sich oft, Ihre Steuerklasse dementsprechend zu ändern. Das können Sie ganz einfach von zu Hause aus erledigen. Mit dem Online-Programm des Finanzamts, ELSTER, können Sie online ein Formular einreichen und so die Änderung Ihrer Steuerklasse beantragen.
Steuerklasse online bei ELSTER ändern
Ihre Steuerklasse steht in Ihren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), welche Ihr Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer richtig zu berechnen. Wenn Sie einen Steuerklassenwechsel beantragen, ist Ihr Finanzamt dafür zuständig, die Lohnsteuerabzugsmerkmale zu ändern. Die Steuerklasse können Sie ganz einfach online in ELSTER ändern.
Um das Online-Programm des Finanzamts nutzen zu können, müssen Sie sich dort registrieren. Dafür benötigen Sie in der Regel ein Zertifikat, welches Sie mit einem Code aktivieren, den Sie per Post erhalten. Daher kann die Registrierung einige Tage in Anspruch nehmen. Wie genau Sie sich bei ELSTER registrieren, können Sie in einem weiteren Beitrag nachlesen.
Folgen Sie dann unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung oder schauen Sie sich die Kurzanleitung an.
Welche Steuerklasse ist die richtige?
- Steuerklasse I: Für alleinstehende Angestellte: Ledige, getrennt lebende Ehepaare, Verwitwete, Geschiedene, Kinderlose
- Steuerklasse II: Für Alleinerziehende: Diese Lohnsteuerklasse können Sie nur beantragen, wenn mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten.
- Steuerklasse III: Für Verheiratete in Kombination mit V: Diese Kombination von Steuerklassen ist am besten geeignet für Ehepaare, die unterschiedlich hohe Gehälter bekommen.
- Steuerklasse IV: Für Verheiratete mit gleich hohem Einkommen: Die Steuerklasse IV ist für Ehepartner gedacht, die ein ungefähr gleiches Einkommen haben.
- Steuerklasse V: Für Verheiratete in Kombination mit III: Siehe Klasse III. Der Partner, der weniger verdient, sollte in diese Klasse wechseln.
- Steuerklasse VI: Für Berufstätige mit Zweitjob: Wenn Sie von mehr als einem Arbeitgeber Lohn beziehen, müssen Sie Ihren Nebenverdienst in der Steuerklasse VI versteuern lassen. Dabei ist Ihr Familienstand ganz egal.
Kurzanleitung
- Öffnen Sie die ELSTER-Seite mit dem Formular zum Steuerklassenwechsel: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/elevsteuerklassenwechsel. Melden Sie sich dort an und klicken Sie nach der Auswahl des passenden Jahres auf den Button "Weiter".
- Sie können dann das Formular mit Daten aus bestehenden Profilen ausfüllen. So müssen Sie die Informationen nicht selbst ausfüllen. Sie können diesen Schritt aber auch einfach überspringen.
- Geben Sie dann Ihre Steuernummer ein. Falls Sie diese nicht kennen, können Sie einfach die entsprechende Option auswählen. Sie müssen dann Ihr zuständiges Finanzamt angeben. Dieses finden Sie, indem Sie im Internet nach dem Finanzamt für Ihre Postleitzahl suchen.
- Klicken Sie dann auf "Weiter", um zu der nächsten Seite des Formulars zu gelangen. Füllen Sie alle Informationen aus und klicken Sie sich durch das Formular.
- Haben Sie das Formular falsch aufgefüllt oder fehlen noch Informationen, teilt Ihnen ELSTER dies am Ende mit. Klicken Sie dann auf das Drei-Strich-Menü links und gehen Sie zu den angegebenen Seiten zurück, um die benötigten Felder zu vervollständigen.
- Ist das Formular zum Steuerklassenwechsel richtig ausgefüllt, können Sie dieses mit dem Button "Versenden" an Ihr Finanzamt schicken.